Häufig gestellte Fragen

Fragen zum Schulalltag

Mein Kind ist krank. Wie teile ich das der Schule mit?

Sofern nicht anders mit Ihnen vereinbart, benötigen wir kein ärztliches Attest.

Melden Sie Ihr Kind bitte rechtzeitig vor Schulbeginn bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer per Sdui ab. Bitte rufen Sie nicht extra im Sekretariat dafür an.

Bitte teilen Sie der Lehrkraft Ihres Kindes die voraussichtliche Dauer und eine nachvollziehbare Ursache für das Fernbleiben Ihres Kindes mit, damit es von der Klassenleitung entschuldigt werden kann.

Beispieltext:
Sehr geehrte Frau… / Sehr geehrter Herr…,
mein Kind … ist zurzeit leider an … erkrankt. Es wird voraussichtlich bis … nicht am Unterricht teilnehmen können.
Ich bitte Sie, das Fehlen meines Kindes zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Wie sind die Unterrichtszeiten an der Erich Kästner-Schule?
  • Der Unterricht beginnt für alle Kinder um 7.55 Uhr.
  • Schulschluss
    • Klassenstufe 1: In der Regel um 12 Uhr. (ggf. Sternchenstunde einmal in der Woche bis 13 Uhr nach Vereinbarung)
    • Klassenstufe 2: In der Regel um 12 Uhr, einmal in der Woche um 13 Uhr
    • Klassenstufen 3 und 4: Durchgängig bis 13 Uhr
Ab wann ist die Schule morgens geöffnet?
  • Der Unterricht beginnt um 7.55 Uhr. Unser Schulhof ist ab 7.40 Uhr für die Kinder unter Beaufsichtigung einer Lehrkraft geöffnet.
  • Wir haben ab 7.00 Uhr eine Betreuung eingerichtet. Die Kinder erleben bei unseren Pädagogischen Mitarbeiterinnen eine angenehme Willkommenszeit bis der Unterricht beginnt.
  • Bei Bedarf bitte im Schulsekretariat anmelden!
  • Die Betreuung kostet 10 € pro Monat/Kind.
Betreuung nach Schulschluss

Wir bieten in unserer Schule eine kostenpflichtige Mittagsbetreuung bis maximal 16.00 Uhr an. Dazu können die Kindern über das Schulsekretariat angemeldet werden.

An drei Tagen in der Woche gibt es zusätzlich auch diverse kostenlose Hausaufgabengruppen. Je nach Schulschluss der Kinder bis 13.00 Uhr oder bis 14.00 Uhr. Sie können über die Teilnahme mit dem Lehrer/ der Lehrerin Ihres Kindes beraten.

Bitte beachten Sie, dass der letzte Schulbus um 13 Uhr abfährt und ihr Kind gegebenenfalls von der Schule abgeholt werden müsste.

In Kooperation mit KOMPA, dem Kinder- und Jugendzentrum in Altenkirchen kann darüber hinaus Betreuung organisiert werden.

Ich habe ein dringendes Anliegen, welches ist zeitnah mit dem Lehrer/der Lehrerin meines Kindes besprechen möchte.

Lehrer sind während der Unterrichtszeit im Unterricht dienstverpflichtet und können daher keine Elterngespräche führen. Dennoch sind sie per Telefon oder Sdui auch zeitnah erreichbar.

Sprechen Sie dieses Problem unbedingt auf einem der ersten Elternabende Ihres Kindes an, damit die Eltern der Klasse mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin entsprechende Vereinbarungen treffen können.

Ich plane eine Mutter-Kind-Kur. Wann sollte ich die Lehrerin meines Kindes darüber informieren?

Wenn die Kur bewilligt ist, reichen Sie die entsprechenden Unterlagen mit dem formlosen Antrag auf Unterrichtsbefreiung im Schulsekretariat ein!

Beraten Sie mit dem Lehrer/ der Lehrerin Ihres Kindes, welche Aufgaben in der Zeit der Kur im Rahmen des dortigen Schulunterrichtes erledigt werden können.

Ich fliege vor Ferienbeginn in den Urlaub, das ist billiger. Was sagt die Schule dazu?

Ein vorgezogener Ferienstart ist grundsätzlich durch das Schulgesetz untersagt und wird mit einem Bußgeld geahnded.

Mein Kind hat seine Turnschuhe o.a. in der Schule verloren.

Wir empfehlen einen Blick in unsere Fundgrube!

Wertvollere Gegenstände wie Uhren, Ketten etc. sind im Fenster der Hausmeisterloge ausgehängt.

Mein Kind hat eine Smartwatch. Darf sie in der Schule getragen werden?

Nein, leider nicht. Unter anderem aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte, ist das Tragen einer Smartwatch von Seiten der Kinder in der Schule nicht gestattet. Auch im „Schulmodus“ oder „Flugmodus“ ist dies nicht gestattet.

Kann mein Kind am Russischunterricht teilnehmen?

Die Teilnahme am Unterricht in der Familiensprache kann bis zum 15. März eines Jahres für das kommende Schuljahr beantragt werden. Auch in anderen Familiensprachen (türkisch, italienisch etc.) kann muttersprachlicher Unterricht erteilt werden, wenn mindestens 8 Kinder an diesem teilnehmen möchten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Mein Kind wird im Bus geärgert. Was tun?

Wenn möglich, nehmen Sie als Eltern der betroffenen Kinder unmittelbar Kontakt auf und versuchen die Situation mit und für die Kinder zu deeskalieren. Bitte stellen Sie nicht fremde Kinder eigenmächtig zur Rede.

Das mit dem Transport zuständige Unternehmen ist ebenso Ansprechpartner. Es kann in besonders schwerwiegenden Fällen sogar Schüler/ Schülerinnen vom Transport ausschließen.

Hilfreich könnte es auch sein, die Schule zu informieren. Lehrer/Lehrerinnen können pädagogisch Einfluss nehmen, auch wenn sie für den Transport der Kinder und das Verhalten im Bus nicht verantwortlich sind.

Es gibt keine Aufsicht in den Bussen, aber vielerorts sind Schulbusbegleiter eingesetzt. Diese Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen können als Streitschlichter tätig werden bzw. informieren die Schulen.

Schneefall, Eisglätte oder Sturmwarnungen verursachen ein Chaos auf den Straßen. Darf mein Kind zuhause bleiben?

Ja! Sie als Erziehungsberechtigte entscheiden, ob der Schulweg zumutbar ist oder nicht, ob Ihr Kind an einem solchen Tag zur Schule geht oder nicht.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Was ist eine Schwerpunktschule?

Schwerpunktschulen sind allgemeine Schulen (Grundschulen und weiterführende Schulen der Sekundarstufe), an denen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen im inklusiven Unterricht zieldifferent und zielgleich gefördert werden. Hierzu erhalten Schwerpunktschulen zusätzliche Lehrkräfte (Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte), welche gemeinsam mit den Regelschullehrkräften inklusiven Unterricht organisieren, von dem alle Kinder und Jugendlichen profitieren. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten am gleichen Thema, der Unterrichtsstoff wird dabei auf die Fähigkeiten und den individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen abgestimmt. Schwerpunktschulen können von Schülerinnen und Schülern mit allen Förderschwerpunkten besucht werden.

Quelle und weiterführende Informationen: https://inklusion.bildung-rp.de/inklusion/schulen.html


Mein Kind ist Schulanfänger im nächsten Schuljahr

Kann ich die Grundschule frei wählen?

In Rheinland-Pfalz gibt es klar definierte Schulbezirke bezüglich der öffentlichen Grundschulen. Sie erhalten von der für Sie zuständigen Grundschule eine Einladung zur Schuleinschreibung.

Gibt es eine Schulschnupperstunde?

In den letzten Jahren gab es immer eine Möglichkeit für unsere neuen Schülerinnen und Schüler, die Schule an einem Schnuppertag kennen zu lernen. Sie werden rechtzeitig dazu informiert.

Wie erhalte ich Information vor der Einschulung?

Bei der Schuleinschreibung können bereits erste Fragen geklärt werden.

Am ersten Elternabend, der vor den großen Ferien und damit gut sechs Wochen vor Schulbeginn stattfindet, erhalten Sie alle relevanten Informationen von der zukünftigen Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer Ihres Kindes. Der erste Elternabend vor Schulbeginn findet immer am letzten Montag im Schuljahr statt.

Mein Kind hat besonderen Förderbedarf. Kann es trotzdem zur Erich Kästner-Schule angemeldet werden?

Ja, unbedingt! Als Schwerpunktschule nehmen wir gerne alle Kinder auf, die in unserem Schulbezirk wohnen. Zur speziellen Förderung stehen an unserer Schule Förderlehrkräfte und Pädagogische Fachkräfte zur Verfügung. Teilen Sie uns einfach Ihr besonderes Anliegen bei der Schuleinschreibung mit.

Hilfe! Der Schulranzen meines Kindes ist zu schwer!
  • Das sollte eigentlich nicht vorkommen, da viele Bücher und Arbeitshefte in der Schule gelagert werden!
  • Bitte den Inhalt des Ranzens kontrollieren.
  • Mit dem Kind besprechen, was in der Schule bleiben und welche Hefte und Bücher transportiert werden müssen.
  • Den Lehrer/ die Lehrerin informieren.

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