Wir möchten alle Eltern mit Migrationshintergrund auf ein wichtiges Angebot aufmerksam machen: den Herkunftssprachenunterricht (HSU).
In Rheinland-Pfalz haben Kinder die Möglichkeit, ihre Muttersprache in der Schule zu lernen – insgesamt werden 19 Sprachen angeboten!
Warum ist das wichtig?
- Sprachliche Förderung: Kinder lernen, ihre Muttersprache richtig zu sprechen und zu schreiben.
- Kulturelle Verbindung: Der Unterricht vermittelt Wissen über die Kultur und das Land, in dem die Sprache gesprochen wird.
- Stärkung der Identität: Kinder entwickeln ein positives Gefühl für ihre Mehrsprachigkeit und ihre Wurzeln.
Wie funktioniert das?
- Anmeldung: Die Anmeldung für den HSU erfolgt einmal im Jahr über das Anmeldeformular.
- Unterricht: Der Unterricht findet nicht unbedingt in der eigenen Schule statt, sondern an einem anderen Standort.
- Aktuelles Angebot: In diesem Schuljahr wird an unserer Schule Russisch angeboten.
Elternabend zum HSU
Wir laden alle interessierten Eltern herzlich zu einem Informationsabend ein:
- Wann: 10. März, 19 Uhr
- Wo: Erich Kästner-Schule
- Thema: Russischunterricht und Fragen zum HSU (auch zu anderen Sprachen)
Wichtige Informationen
Formular: Das ausgefüllte Anmeldeformular muss in der Schule abgegeben werden.
Anmeldefrist: 21. März
Anmeldeformular
Weitere Informationen
Häufige Fragen zum Herkunftssprachenunterricht
Was ist Herkunftssprachenunterricht?
Der HSU ist ein Angebot für SuS von der Grundschule bis zur 10 Klasse. Im Herkunftssprachenunterricht knüpfen SuS mit Migrationshintergrund an bereits erworbene Kompetenzen in einer Familien- oder Herkunftssprache an.
Wird der HSU benotet?
Die Leistungsbeurteilung im HSU wird in der der Klassenstufe entsprechenden Form in das Zeugnis aufgenommen (Klasse 2 verbal, Klasse 3 und 4 mit Note). Auf Wunsch der Eltern kann stattdessen eine gesonderte Bescheinigung ausgestellt werden.
Welche Fristen gelten für die Anmeldung?
Ihre Kinder können bis zum 15.März eines jeden Jahres für den HSU angemeldet werden.
Ist eine Nachanmeldung möglich?
Eine Nachmeldung ist nur möglich bei Zuzug nach der Anmeldefrist. Liegt das Verschulden für das Fristversäumnis bei den Eltern ist eine Nachmeldung nicht möglich.
Ist eine Abmeldung im laufenden Schuljahr möglich?
Gemäß der Verwaltungsvorschrift ist eine Abmeldung nur zum Schuljahresende möglich.